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Arbeitsrecht

vielschichtiger Tätigkeitsbereich

Vielzahl gesetzlicher Regelungen zu beachten

Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, welches die meisten von uns betrifft. Egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind – Sie haben eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu beachten. Sei es, ob Sie das BGB, UrlaubsG, MSchG, dem KSchG, AGG, EntgeltfortzahlungsG, ArbZG usw. kennen sollten.

Gut zu wissen

Arbeitsvertrag

Im Arbeitsrecht finden Sie umfassende Regelungen für den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Bevor Sie jedoch einen Arbeitsvertrag abschließen, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen und den Vertrag prüfen lassen. Hierbei kann ich Ihnen hilfreich zur Seite stehen. Im Arbeitsvertrag finden Sie viele Regelungen: Vertragsbeginn, wöchentliche Arbeitszeit, monatliches Gehalt, Kündigungsfristen, Urlaub, usw. Fehlt es an einer oder mehreren Regelungen, könnte Ihnen das später Probleme bereiten.

Wenn Sie den Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, gehen Sie zugleich viele Verpflichtungen ein. Ihre wichtigste Pflicht ist es, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Sie haben aber auch viele weitere Pflichten, die oft auch nicht im Arbeitsvertrag auftauchen. Beispielsweise Ihre Loyalitätspflicht. Oder auch Ihre Verpflichtung, darauf zu achten, dass Sie Ihrem Arbeitgeber keinen Schaden zufügen.

Daher sollten Sie genau wissen, was der Arbeitgeber von Ihnen erwartet. Sie können einen bestehenden Arbeitsvertrag aber auch abändern. Mit einem Änderungsvertrag können Sie einzelne Regelungen aufheben oder ändern. Bevor Sie jedoch einen Änderungsvertrag abschließen, sollten Sie sich von mir anwaltlich beraten lassen.

Gut zu wissen

Beendigung des Arbeitsvertrages

Das Arbeitsrecht umfasst auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Häufig wird das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigung beendet. Es gibt die fristgerechte – also ordentliche – und auch die fristlose – also nicht ordentliche – Kündigung.

Sie können das Arbeitsverhältnis auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. Wenn Sie Kündigungsfristen nicht einhalten wollen, weil Sie die Arbeitsstelle wechseln wollen, können Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen.

Gut zu wissen

Klage

Das Arbeitsrecht sieht auch eine Vielzahl von Regelungen für die Klage vor dem Arbeitsgericht vor. Sicher ist Ihnen die Kündigungsschutzklage ein Begriff. Hiermit können Sie sich gegen eine Kündigung wehren. Sie können aber auch dann Klage erheben, wenn Ihnen zuwenig Geld ausbezahlt wurde.

Oder Urlaub ist Ihnen nicht gewährt oder ausbezahlt worden. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann können Sie Klage erheben und sich gegen eine Abmahnung wehren. Sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden? Auch dann können Sie sich mit einer Klage dagegen wehren. Je nach konkreter Situation bietet sich die eine oder andere Möglichkeit an, um Ihrem Anliegen gerecht zu werden.

Wenn Sie den Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, gehen Sie zugleich viele Verpflichtungen ein. Ihre wichtigste Pflicht ist es, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Sie haben aber auch viele weitere Pflichten, die oft auch nicht im Arbeitsvertrag auftauchen. Beispielsweise Ihre Loyalitätspflicht. Oder auch Ihre Verpflichtung, darauf zu achten, dass Sie Ihrem Arbeitgeber keinen Schaden zufügen.

Daher sollten Sie genau wissen, was der Arbeitgeber von Ihnen erwartet. Sie können einen bestehenden Arbeitsvertrag aber auch abändern. Mit einem Änderungsvertrag können Sie einzelne Regelungen aufheben oder ändern. Bevor Sie jedoch einen Änderungsvertrag abschließen, sollten Sie sich von mir anwaltlich beraten lassen.

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